Bei der UVV-Prüfung werden sämtliche elektrische und motorbetriebene Flurförderzeuge auf Mängel überprüft. Dies geschieht nach 2.000 bis 2.4000 Betriebsstunden und mindestens einmal pro Jahr. Diese Prüfung ist verprflichtend und der ausgestellte Prüfnachweis unbedingt zu archivieren, um ihn, wenn nötig, vorlegen zu können.

Sollte der Hubwagen nicht über einen Motor verfügen, sondern kraftgetrieben sein, ist keine solche Prüfung notwendig. In jedem Fall jedoch besteht die Pflicht, die Funktionsweise durch regelmäßige Prüfungen von qualifiziertem Fachpersonal sicherzustellen.

In der UVV-Prüfung wird Folgendes überprüft:

  • Verschleiß und eine allgemeine Sichtprüfung
  • Bremsfunktion
  • Leichtgängigkeit, Dichtigkeit und Funktion der Hydraulikanlage
  • Funktion des Hubgerüsts
  • Traversen, Rahmen und Schweißnähte des Fahrgestells
  • Bolzen, Bereifung und Radlager der Räder
  • Radlager, Gelenke, Gestänge und Deichselsicherung der Lenkung