Zumindest bei den Hubwagen im Mitgänger Betrieb ist kein spezieller Führerschein notwendig, und bei Mitfahrer-Modellen auch nur wenn Sie über 6 km/h schnell fahren können. Dennoch ist eine betriebsspezifische Unterweisung durch den Arbeitgeber vorgeschrieben. Dies beugt Unfällen und Gefährdungen vor und erhöht die Sicherheit maßgeblich.

[§ 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention” (BGV A1) und § 7 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge”]

Wir empfehlen Ihnen aber – auch in Hinsicht der Weiterentwicklung jedes Unternehmens – die wenige Zeit die notwendig ist, um einen Staplerschein zu machen, zu investieren. Mittlerweile ist die theoretische Prüfung sogar Online möglich.

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