Wenn der Schaden durch Unachtsamkeit oder unsachgemäße Verwendung des Gerätes verursacht wird, müssen die Reparaturkosten vom Mieter selbst bezahlt werden. Mängel an Verschleißteilen oder werkseitige Mängel sind über den Mietvertrag abgedeckt.

Eine Übersicht zu verschiedenen Serviceleistungen finden Sie hier:

Serviceleistungen