Folgende Punkte sind bei der Stapler Förderung Grundlage:

– Gefördert werden Neu- und Ersatzinvestitionen

– Grundsätzlich ist der Kauf eines Elektrostaplers förderfähig, während ein Mietkauf nur eingeschränkt (24 Monatsraten) förderfähig ist. Leasing wird nicht gefördert.

– Einsatz des neuen Staplers ausschließlich auf Betriebsgelände des Antragsstellers

– Sofern Sie über regenerative Energien (z. B. Photovoltaik) Ihren Strom selbst produzieren (die Anlagen im Eigentum Ihres Unternehmens liegen), kann eine Erhöhung der Förderung erzielt werden