• Richtlinie FEM 4.004 Experten:

Experte ist eine Person, welche regelmäßige Inspektionen von Flurförderzeugen ausführt und ausführliche Kenntnisse und Erfahrung vorweist, um den Zustand eines Flurförderzeuges zu beurteilen und festzustellen, dass das Flurförderzeug weiterhin in sicherem Zustand operieren kann. Diese Personen sind speziell ausgebildet z.B. durch den Hersteller und ermächtigte Vorgesetzte oder Kundendiensttechniker der Herstellerfirma. Welche Person als Experte für die Inspektion von Flurförderzeugen benannt wird, liegt im Ermessen des Herstellers soweit die gewählte Person die spezifischen Anforderungen erfüllt. Experten müssen objektiv sein in ihrer Beurteilung von Sicherheitsaspekten (siehe EN ISO/IEC 17020).

  • Richtlinie BGV:

Sachkundiger (befähigte Person) ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DGUV Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Flurförderzeugen beurteilen kann.