Intakte Gabelzinken sind eine grundlegende Voraussetzung für den sicheren Transport von Ware.
Ein sicheres Arbeitsumfeld führt nicht nur zu einer höheren Produktivität, sondern auch zu einer drastischen Kostenminimierung, da Unfall-und Warenschäden vorgebeugt werden.
Welche Gesetze finden Anwendung?
Die Inspektionen finden unter Berücksichtigung der ISO 5057 statt, einer internationalen Norm, welche die Überprüfung und Reparatur von Gabelzinken regelt. Zudem gilt hier das Arbeitsschutzgesetz § 16 Absatz 1 und das DGUV V 68.
Wann wird geprüft?
Eine ausführliche Gabelzinkeninspektion muss mindestens alle 12 Monate, bzw. je 1500 Betriebsstunden erfolgen. Je nach Einsatz ist diese gegebenenfalls auch öfter fällig.
Eine Regelmäßige Sichtkontrolle seitens des Fahrers vor Arbeits- bzw. Schichtbeginn wird zusätzlich empfohlen.
Wer führt die Inspektion durch?
Die Jahresinspektion darf nur durch Sachkundige, das heißt solche die durch eine spezielle Ausbildung Fachwissen und Erfahrung erlangt und gesammelt haben, erfolgen. ( BUV D27 § 37). Wir haben die qualifizierten Fachkräfte um Ihnen diesen Service anbieten zu können.
Wer führt Reparaturen durch?
Reparaturen an den Gabelzinken dürfen ausschließlich durch den Hersteller und durch autorisierte Fachkräfte, wie unsere speziell ausgebildeten Monteure durchgeführt werden. (ISO 5057)
Was muss geprüft werden?
1. Stempelung
Für eine eindeutige Zuordnung der Gabelzinken bitte das Stempelfeld notieren. Sobald die Stempelung nicht mehr eindeutig lesbar ist muss die Gabelzinke umgehend aus dem Verkehr gezogen werden.
2. Verschleiß
Bei Überschreiten eines 10%igen Verschleißes sind die Gabelzinken auszutauschen
3. Oberflächen-Risse
Kritische Bereiche für Oberflächenrisse sind der Gabelinnenknick und die Schweißung der Aufhängungen. Treten Risse auf ist ein Austausch der Gabelzinken notwendig.
4. Höhenunterschied Gabelspitze
Die Höhendifferenz der Gabelzinken darf an der Spitze nicht mehr als 1,5 % der Blattlänge (L) betragen. Weitere Information zur Berechnung finden Sie im Inspektionsleitfaden.
5. Verbiegung des Blattes
Die Verbiegung des Blattes darf nicht zu stark sein. Berechnen Sie die Aufbiegung, um zu entscheiden, ob die Gabelzinke in Ordnung ist oder ausgetauscht bzw. gerichtet werden muss.
6. Winkligkeit
Gabelzinken werden in der Regel mit einem Winkel von 90 Grad ausgeliefert. Durch Überlastung könnten sich diverse Verformungen ergeben. Je nach Umfang der Verformung ergibt sich die Weiterverwendung, das Richten oder der Austausch der Gabelzinke. Weitere Informationen zur Messung finden Sie im Inspektionsleitfaden.
7. Arretierung
Die Arretierungen verhindern das ungewollte Verrutschen auf dem Gabelträger. Eine Nutzung mit beschädigten oder fehlenden Arretierungen ist nicht zulässig.
8. Beschädigung/ Abnutzung der Gabelspitze
Abgenutzte bzw. zu dünne Gabelspitzen stellen ein hohes Verletzungsrisiko dar oder beschädigen die Waren. Gabelzinken austauschen oder kürzen ist in solchen Fällen die einzige Option.
9. Aufbiegung Gabelhaken
Durch auftretende Seitenkräfte und längere Einsatzdauer können sich die Gabelhaken seitlich aufbiegen und es herrscht nur noch eingeschränkte Richtungsstabilität. Bei starken Aufbiegungen oder Abnutzungen bitte Gabelhaken erneuern oder Gabelzinken austauschen.
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